Das Kunstwerk Kölner Grünsystem

Das Kunstwerk Kölner Grünsystem

Das Kunstwerk Kölner Grünsystem

Das Kölner Grünsystem wurde bis heute nicht adäquat erforscht, der gesetzliche Auftrag zur Erhaltung der Gartendenkmale wird nicht erfüllt und die Grünpflege entspricht nicht seiner Bedeutung. Eine sorgfältige Erfassung und Dokumentation des Bestands der Kölner Grüngürtel und der radialen Grünachsen wurde seit ihrer partiellen Unterschutzstellung im Jahr 1980 nicht geleistet.

Die raumkünstlerische Topographie der Kölner Grüngürtel vereint Wald, Wiesen, Volksparke und Kleingärten zu einem organisch gestalteten Gesamtwerk im urbanen Kontext. Ihrer Entstehung im frühen 20. Jahrhundert lagen sowohl Ideen einer breiten Strömung sozialen Denkens für Gesellschaft, Staat und Gemeinde als auch neue Konzepte der Stadtplanung, der Landschaftsarchitektur und der Gartenästhetik zugrunde, die den hohen historischen und künstlerischen Wert der Kulturlandschaft begründen. Aus menschlicher Einflussnahme auf die räumlichen Gegebenheiten gingen künstliche Landschaften hervor, die als kontemplative Gegenwelt zur Stadt und durch optische Sensationen die Sehnsucht der Stadtbevölkerung nach der Natur befriedigen sollten.

Die Gartenkunst der frühen Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts orientierte sich sowohl am Kompositions- und Bildreservoir historischer Stile als auch an den zeitgenössischen Gestaltungsprinzipien des Funktionalismus. Gartendirektor Fritz Encke entwickelte die extensiven Landschaften des Äußeren Grüngürtels in der Tradition der naturalistischen Gestaltung des englischen Landschaftsgartens, während die an und auf den überlieferten Festungswerken gefügten, architektonisch-formal gestalteten Sondergärten für Spiel und Sport, sowie die Wald- und Freiluftschulen den künstlerischen Aufbruch in die Moderne im Geist der Reformbewegung dokumentieren. Die Synthese von Form und Inhalt der weiträumigen Parklandschaften ist als außerordentliche Errungenschaft der zeitgenössischen gartenkünstlerischen Entwicklung zu werten. Das progressive Inventar multifunktionaler Parks mit sozial-pädagogischer Programmatik formiert sich – Affinitäten begünstigend und Gegensätze respektierend – mit den künstlerischen Motiven der klassischen Gartenlandschaft und des formalen Barockgartens zur harmonischen Einheit einer zum Bild gewordenen Natur.

Der Innere Grüngürtel wurde nach teilweisen Zerstörungen und Verwahrlosung während des Zweiten Weltkriegs ab ca. 1949 einer generellen Neuplanung unter Wahrung einzelner historischer Partien unterzogen. Das ursprüngliche Konzept architektonisch gefügter Grünräume vom Anfang des 20. Jahrhunderts entsprach nicht mehr den grünplanerischen Auffassungen der Nachkriegszeit unter dem Leitbild der gegliederten und aufgelockerten Stadt. Dem modernen Credo des durchgängig landschaftlich gestalteten Grüngürtels mit großzügigen und offenen Rasenflächen sowie partiell eingefügten Baum- und Buschwerkgruppen entsprechend schufen die Planer, der naturalistischen Gestaltung des Landschaftsparks folgend, organisch modellierte und ästhetisch reizvolle Parklandschaften.

Es war der Geist der Zeit der die Stadtregierung erfasste, als sie ihr wohl wichtigstes städtebaulich-demokratisches Vorhaben in der Entwicklung Kölns im 20. Jahrhunderts beschloss und die Genialität der Planer, die das große städtische Gartenkunstwerk in Gestalt eines romantischen Landschaftsbilds realisierten.

Historische Parks und Gärten sind mehr als Grünanlagen in einem unverbindlich abstrakten Sinne, sondern durch Menschen konzipierte, entwickelte und geformte Kunst- und Kulturwerke. Entgegen der Vermutung mancher Besucher sind die Parks keineswegs Naturräume, sondern ihre Entstehung erfolgte anhand einer konsequent vorgegebenen artifiziellen Choreographie der Kultivierung.

Denkmalschutz

Historische Gärten sind in ihrem Bestand gefährdet. Mangelnde gesellschaftliche Wertschätzung, die Unkenntnis über die Dimensionen und den Wert der künstlerischen Anlagen und die vernachlässigte wissenschaftliche Erfassung und Grundlagenforschung führen zu einer schleichenden Umgestaltung und partiellen Entwertung der Kulturgüter. Insbesondere an ihren Rändern, am Straßenbegleitgrün und an der Peripherie finden unwiderrufliche Zerstörungen durch Zugeständnisse an den Straßenverkehr statt.

Gärten aller Stile, denen eine historische und künstlerische Bedeutung im Sinne der Denkmalgesetze beigemessen wird und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, stehen unter Schutz. Sie sind als Quellen und Zeugnisse der Geschichte zu erhalten, zu erforschen und der Öffentlichkeit in ihrer Bedeutung zu erschließen. Es ist Sache der Denkmalschutzbehörden das öffentliche Erhaltungsinteresse zu vertreten, es verständlich zu machen und wenn nötig mit dem gesetzlichen Instrumentarium durchzusetzen. Diese Aufgabe ist bei allen Denkmalgattungen die gleiche. Wenn es um die Rangordnung der Ziele geht, ist vom Denkmalpfleger unbedingt das Plädoyer für geringst mögliche Eingriffe zu erwarten.

Grundlegende Aufgaben der Erfassung sind die Recherche und Dokumentation der historischen Quellen, das sind Planmaterial, bildliche Darstellungen, Fotografien und textliche Quellen. Zur Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse gehört die Erstellung von Vermessungsplänen, Bestandsplänen und aktuellen Fotografien.