Die Landesvertreterversammlung (LVV) des NABU NRW mit ca. 200 Deligierten rügt den Regionalrat Köln für seine Zustimmung zum Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Rheinenergiesportparks in Köln Sülz
Bei seiner Landesvertreterversammlung am Sonntag verabschiedete der NABU NRW die Resolution, dem Regionalrat des Regierungsbezirks Köln eine Rüge zu erteilen. Dieser hatte am Freitag mehrheitlich der mangelhaften Beschlussvorlage zum Zielabweichungsverfahren zugestimmt, das den Grünzug im Kölner Grüngürtel signifikant verengt. Auf einer Planungsfläche von 23 ha soll der Boden aufgeschüttet und mit Gebäuden sowie Kunstrasenplätzen versiegelt werden. Die geplanten Ballfangzäune und Flutlichtanlagen fragmentieren zusätzlich den Grüngürtel. Die Ökosystemleistungen von urbanem Dauergrünland fallen im Planungsbereich weg, die Fläche wird der Zugänglichkeit der Bevölkerung entzogen und privatisiert.
Dem strittigen Zielabweichungsverfahren haben die Naturschutzverbände auf 16 Seiten ausdrücklich widersprochen. Das LANUV und das Umweltamt der Stadt Köln äußerten sich ebenfalls in ihren Einwendungen kritisch. Die Planung bedeutet einen Verlust von artenreichen Habitaten, versiegelt wertvollste Böden und verändert das Mikroklima nicht nur im Planungsgebiet negativ, sondern vermindert auch die Frischluftzufuhr in den angrenzenden Stadtteilen. Eine unzureichende Alternativprüfung und ein nicht nachvollziehbarer Flächentausch führe nicht zu zusätzlichen Fußballfeldern, sondern widerspreche eindeutig dem Gebot der flächensparenden Raumplanung. Zudem werde durch die 1,35 m höhergelegten Kunstrasenplätze das Landschaftsbild unwiederbringlich zerstört.
Die Landesvertreterversammlung des NABU NRWs spricht sich in seiner Resolution entschieden für die angemessene Berücksichtigung der ökologischen, klimatischen und sozialen Faktoren aus damit die Regionalplanung ihren Zielen und Grundsätzen in dem raumbedeutenden Abschnitt des Kölner Grüngürtels gerecht wird.